Guten Tag, mein Name ist Kai-Uwe Richter ich bin freier Prediger.
Mit mir erlebt ihr eine christliche Trauerfeier, so wie Ihr das wünscht, fast alles ist möglich...
Ihr habt in Erwägung gezogen kirchlich zu heiraten?
Vielleicht möchtet ihr das ich diese Trauung vollziehe?
Dann gibt es hier ein paar nützliche Tipps in Vorbereitung auf das Traugespräch. Wenn ihr schon einen eventuellen Termin habt, sollte er nicht zu kurzfristig sein, da die Vorbereitung etwas an Zeit in Anspruch nimmt. Gut ist es eine frühzeitigen Termin zum Gespräch zu vereinbaren. Ihr könnt euch auch gerne den Vordruck im Download Bereich herunterladen.
Ich freue mich schon auf eure Nachricht,
Euer Prediger Kai-Uwe Richter
Die kirchliche Trauung gehört zu den Kasualien, den kirchlichen Amtshandlungen aus besonderem Anlass. Als solche wird sie in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und bestimmten anderen Ländern staatlicherseits als rechtlich unbeachtlich angesehen und nur kirchenrechtlich anerkannt. In solchen Ländern muss das Paar im Normalfall vor der kirchlichen Eheschließung schon standesamtlich getraut sein.
Die Trauung vor Gott, ist ein "Ja" sagen vor unserem Schöpfer. Ich gebe den Brautleuten die Möglichkeit, den Gottesdienst nach ihren Vorstellungen mitzugestalten.
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Konfession angehören und mindestens ein Partner Mitglied der jeweiligen Kirche ist. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Kirchen den Pfarrern bzw. Kirchengemeindeleitungen vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. In manchen Fällen ist insbesondere in der römisch-katholischen Kirche zusätzlich eine Dispens des Ortsbischofs einzuholen.
Bei meinen Trauungen muss keiner von beiden einer Kirche angehören. Es ist sogar gleich ob es gleichgeschlechtliche oder hetero Paarte sind. Wer vor Gott seinen Segen für seine Ehe empfangen möchte, kann dieses gerne mit mir zusammen tun.
Die Trauung findet eigentlich in einem Gotteshaus statt; es gibt aber Ausnahmen, in denen ein anderer Ort genommen werden kann.
Zum Beispiel kann man in einer Kapelle, einem Wald oder woanders in Gottes freier Natur heiraten.